Prüfung · Planung · Antrag
Nutzungsänderung.
Wenn eine Fläche etwas anderes werden soll.
Eine Fläche steht leer, die bisherige Nutzung trägt sich nicht mehr, oder ein Mieter braucht etwas anderes. COE begleitet Eigentümer und Unternehmen bei der planerischen und genehmigungsbezogenen Umsetzung einer neuen Nutzung.
Typische Fälle
Von welcher Nutzung zu welcher
Jeder Fall hat eigene Anforderungen — die Richtung sagt viel über den Aufwand.
Grundlage
Warum es auch ohne Umbau ein Verfahren braucht
Der häufigste Irrtum bei diesem Thema.
Genehmigt ist die Nutzung, nicht der Zustand.
Eine Baugenehmigung erlaubt eine bestimmte Nutzung. Ändert sich diese Nutzung, gelten andere Anforderungen — an Brandschutz, Rettungswege, Schallschutz, Stellplätze und Belichtung. Deshalb ist auch dann ein Verfahren erforderlich, wenn baulich nichts verändert wird.
Wohnräume brauchen Tageslicht und Belüftung in einem definierten Verhältnis zur Grundfläche.
Unterschiedliche Nutzungen im selben Gebäude erfordern Schallschutz zwischen den Einheiten.
Der Stellplatzbedarf richtet sich nach der Nutzung — Wohnen und Gastronomie werden unterschiedlich bewertet.
Ob eine Nutzung im Gebiet überhaupt zulässig ist, regelt der Bebauungsplan.
Ob eine Nutzungsänderung genehmigt wird, entscheidet ausschließlich die zuständige Behörde im Einzelfall. Wir prüfen die Voraussetzungen, benennen die zu erwartenden Auflagen und bereiten den Antrag fachlich belastbar vor. Eine Aussage über den Ausgang des Verfahrens ist damit nicht verbunden.
Ablauf
Wie wir vorgehen
Die frühen Schritte kosten wenig und verhindern teure Überraschungen.
01
Genehmigungslage klären
Welche Nutzung ist genehmigt? Wir recherchieren die Bauakte bei der Kommune und werten aus, was tatsächlich vorliegt.
02
Zulässigkeit prüfen
Bebauungsplan, Gebietsart, Stellplatzsatzung, kommunale Vorgaben. Hier entscheidet sich, ob das Vorhaben grundsätzlich in Betracht kommt.
03
Anforderungen ermitteln
Brandschutz, Schallschutz, Rettungswege, Belichtung, Barrierefreiheit. Der eigentliche Aufwand liegt fast immer hier.
04
Bauvoranfrage — falls sinnvoll
Bei unklarer Lage der günstigste Weg zu Sicherheit, bevor größere Planungskosten entstehen.
05
Antrag und Begleitung
Bauvorlagen erstellen, einreichen, mit der Behörde abstimmen und das Verfahren bis zum Abschluss begleiten.
Fragen
Häufig gefragt
Allgemeine Einordnung. Im Einzelfall entscheidet das Objekt.
Ich baue gar nicht um — brauche ich trotzdem eine Genehmigung?
In der Regel ja. Maßgeblich ist die genehmigte Nutzung, nicht der bauliche Zustand. Sobald die neue Nutzung anderen Anforderungen unterliegt, ist ein Verfahren erforderlich.
Was passiert, wenn ich es einfach mache?
Eine ungenehmigte Nutzung ist formell rechtswidrig. Das kann zu einer Nutzungsuntersagung führen, den Versicherungsschutz berühren und bei Verkauf oder Finanzierung zum Problem werden, weil die Nutzung nicht belegbar ist.
Ich bin nur Mieter — geht das trotzdem?
Der Antrag setzt die Zustimmung des Eigentümers voraus, da er das Gebäude betrifft. Fragen Sie trotzdem an — wir sagen Ihnen, was zu klären ist und wie sich das üblicherweise regeln lässt.
Was kostet die Prüfung?
Die erste Einordnung im Gespräch ist kostenfrei. Für die eigentliche Prüfung — Bauaktenrecherche, Zulässigkeit, Anforderungen — erhalten Sie vorab ein Angebot mit definiertem Leistungsumfang, das sich am Aufwand des konkreten Falls orientiert.
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben.
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Was sich daraus häufig ergibt
Fachlich naheliegende Anschlüsse.