Nutzungsänderung

Kostenfreier Schnellcheck · Gewerbeflächen

Fläche gefunden. Und jetzt?

Immobilien weiterdenken.

Aus Lager, Laden oder Büro soll ein Studio werden? Beschreiben Sie uns die Fläche in zwei Minuten. Wir sehen uns die drei Punkte an, an denen Nutzungsänderungen in der Praxis hängen, und antworten Ihnen binnen vier Werktagen nach vollständigen Angaben schriftlich. Kostenfrei, ohne Verpflichtung.

Drei Prüfpunkte

Woran es in der Praxis hängt

Studio, Praxis, Gastronomie oder Laden: Die Fragen sind fast immer dieselben.

01 · Gebietsart

Darf die Nutzung dorthin?

Ob eine Nutzung zulässig ist, regelt das Planungsrecht, nicht der Mietvertrag. Sportanlagen sind in vielen Baugebieten zulässig, in reinen Wohn- und Industriegebieten nur ausnahmsweise. Im Gewerbegebiet hängt es von der Fassung des Bebauungsplans ab und davon, ob die Behörde das Studio als Gewerbebetrieb oder als Sportanlage einordnet. Entscheidend sind Bebauungsplan, Planfassung und Gebietsverträglichkeit.

02 · Stellplätze

Reicht der Nachweis?

Jede Nutzung hat einen eigenen Stellplatzschlüssel. Für den Mehrbedarf gegenüber der genehmigten Nutzung braucht es Stellplätze auf dem Grundstück, per Baulast gesicherte Plätze in zumutbarer Entfernung oder eine Ablöse, der die Kommune zustimmen muss. Die Ablöse kann je Platz fünfstellig sein.

03 · Personen und Betrieb

Wie viele Personen, welcher Betrieb?

Die Behörde prüft die Personenzahl anhand der Fläche und kann sie höher ansetzen als Ihre Planung. Ab bestimmten Schwellen wird das Vorhaben zum Sonderbau mit eigenem Brandschutznachweis, bei Zuschauern kann die Versammlungsstättenverordnung greifen. Abendbetrieb, Musik und Wohnungen im Haus entscheiden über den Schallschutz.

Keine Zusage

Ob eine Nutzungsänderung genehmigt wird, entscheidet allein die zuständige Behörde. Die Ersteinschätzung beruht ausschließlich auf Ihren Angaben, ohne Bauakte, Ortstermin und Planeinsicht. Sie zeigt, welche Punkte offen sind und welche Unterlagen fehlen. Die planungsrechtliche Einordnung mit Bebauungsplan und Bauakte ist Teil der Machbarkeitsstudie.

Ablauf

Vom Schnellcheck zum Antrag

Die frühen Schritte kosten wenig und machen Risiken früh sichtbar.

01

Schnellcheck, kostenfrei

Sie beschreiben die Fläche in zwei Minuten. Binnen vier Werktagen nach vollständigen Angaben erhalten Sie schriftlich, welche Punkte bei Gebietsart, Stellplätzen, Personenzahl und Betrieb offen sind und welche Unterlagen fehlen. Auf Wunsch schlagen wir einen Gesprächstermin vor.

02

Machbarkeitsstudie

Wenn es konkret wird: Einsicht in den Bebauungsplan und, mit Vollmacht des Eigentümers, in die Bauakte, planungsrechtliche Einordnung, Verfahrensart, Stellplatz-Überschlag, Hinweise zu Brandschutz- und Schallschutzanforderungen (keine Nachweise, keine Gutachten), Risikoliste und Kostenrahmen. Als PDF, mit Festpreis, voll anrechenbar auf den Auftrag.

03

Planung und Antrag

Wir bereiten Unterlagen und Stellplatznachweis vor und koordinieren erforderliche Fachgutachten mit Sachverständigen. Aufgestellt und unterschrieben werden die Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser, den Bauantrag stellt der Bauherr. Wir begleiten das Verfahren bis zum Bescheid.

Schnellcheck

Beschreiben Sie die Fläche.

Zwei Minuten. Je genauer die Angaben, desto genauer die Einschätzung.

* Pflichtfeld. Kostenfrei und ohne Verpflichtung. Die Ersteinschätzung beruht ausschließlich auf Ihren Angaben, ohne Bauakte, Ortstermin und Planeinsicht. Sie ist eine unverbindliche Vorabinformation, keine Grundlage für Miet- oder Investitionsentscheidungen und ersetzt weder Bauvoranfrage noch Genehmigung.

Eingegangen

Danke, wir melden uns schriftlich.

Sie erhalten binnen vier Werktagen nach Eingang vollständiger Angaben eine schriftliche Ersteinschätzung an die angegebene E-Mail-Adresse. Darin steht, welche Punkte bei Ihrer Fläche offen sind, welche Unterlagen fehlen und wie es weitergehen kann. Ein Gespräch vereinbaren wir, wenn Sie es wünschen. Die Ersteinschätzung beruht auf Ihren Angaben und ist eine unverbindliche Vorabinformation. Fehlt uns etwas, melden wir uns vorher. Wenn es eilt, rufen Sie an: 07022 208 320 20.

Fragen

Häufig gefragt

Allgemeine Einordnung. Im Einzelfall entscheidet das Objekt.

Ich bin Mieter. Kann ich den Schnellcheck trotzdem anfordern?

Ja. Es hilft, früh zu wissen, welche Fragen offen sind und welche Unterlagen Sie brauchen. Eine Grundlage für die Mietentscheidung ist die Ersteinschätzung nicht, dafür gibt es die Machbarkeitsstudie und, für verbindliche Sicherheit, die Bauvoranfrage. Für den späteren Antrag kann das Bauamt die Zustimmung des Eigentümers verlangen. Was Ihr Mietvertrag dazu regelt, klärt Ihr Anwalt. Wir sagen Ihnen, welche baulichen Punkte mit dem Vermieter zu klären sind.

Warum sagt der Schnellcheck nicht, ob die Nutzung zulässig ist?

Weil das ohne Unterlagen niemand seriös beantworten kann. Es hängt vom Bebauungsplan ab, von der genehmigten Nutzung laut Bauakte und bei Grundstücken ohne Bebauungsplan davon, ob sie im bebauten Ortsteil oder im Außenbereich liegen. Diese Unterlagen sehen wir in der Machbarkeitsstudie ein. Der Schnellcheck zeigt Ihnen vorher, welche Fragen offen sind und was Sie dafür brauchen.

Was kostet das?

Der Schnellcheck ist kostenfrei. Die Machbarkeitsstudie hat einen Festpreis, den wir Ihnen mit der Ersteinschätzung nennen. Beauftragen Sie danach die Planung, wird die Studie vollständig angerechnet.

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung?

Die Landesbauordnung sieht vor, dass die Behörde innerhalb von ein bis zwei Monaten entscheidet, sobald der Antrag vollständig ist. Bei Sonderbauten sind es zwei Monate, Verlängerungen und Nachbarbeteiligung sind möglich. Der Zeitaufwand liegt meist davor: in den Unterlagen, Nachweisen und der Abstimmung mit dem Vermieter. Genau da setzen wir an.

Was ist, wenn die Nutzung an diesem Ort nicht zulässig ist?

Dann zeigt die Machbarkeitsstudie das Risiko, bevor Sie investieren. Verbindlich klären lässt sich die Frage nur mit einer Bauvoranfrage bei der Behörde. Wir zeigen, ob eine im Bebauungsplan vorgesehene Ausnahme oder, in engen Grenzen, eine Befreiung in Betracht kommt, und was eine andere Fläche mitbringen müsste.