Property Data

Wohnfläche · Nutzfläche · Nachweis

Wohnflächen­berechnung.

Eine Zahl, die einer Prüfung standhält.

Wohnfläche ist keine Frage der Schätzung. Sie folgt einer Norm, und die Zahl wirkt sich auf Kaufpreis, Miete, Beleihungswert und Nebenkostenabrechnung aus. Wir erstellen die Berechnung nachvollziehbar und prüffähig.

Anlass

Warum die Zahl im Exposé nicht genügt

Flächenangaben stammen erstaunlich oft aus unklarer Quelle.

Zwei Prozent Fläche sind bei einer Immobilie kein Rundungsfehler.

Die angegebene Fläche stammt aus einem alten Exposé, dessen Grundlage niemand kennt.

Dachschrägen, Balkone und Terrassen werden unterschiedlich angerechnet — oder gar nicht.

Nach einem Umbau stimmt die alte Berechnung nicht mehr.

Bank, Käufer oder Mieter verlangen eine nachvollziehbare Aufstellung.

Bei Mietverhältnissen kann eine falsche Flächenangabe zu Rückforderungen führen.

Leistung

Was wir liefern

Nach der jeweils einschlägigen Norm.

01

Wohnfläche nach WoFlV

Berechnung nach Wohnflächenverordnung, mit Anrechnungsfaktoren für Dachschrägen, Balkone und Terrassen — wo die Wohnflächenverordnung die maßgebliche Grundlage ist.

02

Nutzfläche nach DIN 277

Für gewerbliche und gemischt genutzte Flächen, gegliedert nach Flächenarten.

03

Aufstellung je Raum

Nachvollziehbare Tabelle mit Maßen, Grundfläche, Faktor und angerechneter Fläche — prüffähig für Dritte.

04

Zugehöriger Grundriss

Auf Wunsch mit dem maßstäblichen Grundriss, auf dem die Berechnung beruht.

Grundlage

Berechnung und Darstellung erfolgen entsprechend dem vereinbarten Verwendungszweck und der hierfür maßgeblichen Grundlage. Teilen Sie uns mit, wofür Sie die Flächenberechnung benötigen — wir prüfen, welche Grundlage für Ihren Anwendungsfall erforderlich ist.

Eine belastbare Berechnung setzt außerdem belastbare Maße voraus. Liegen keine verwertbaren Pläne vor oder wurde umgebaut, ist ein Aufmaß vor Ort erforderlich.

Ablauf

Von der Anfrage zur Aufstellung

In der Regel erhalten Sie innerhalb von zwei Werktagen eine erste Rückmeldung zu Ihrer Anfrage.

01

Unterlagen sichten

Sie schicken vorhandene Pläne. Wir prüfen, ob sie als Grundlage taugen.

02

Transparentes Angebot

Mit oder ohne Aufmaß vor Ort — Leistungsumfang und Termin vorab, bei klar abgrenzbaren Fällen zum Festpreis.

03

Aufmaß, falls erforderlich

Wenn die Unterlagen nicht ausreichen, nehmen wir das Objekt auf.

04

Berechnung und Übergabe

Aufstellung als PDF, auf Wunsch mit zugehörigem Grundriss.

Typische Verwendung

VerkaufVermietungFinanzierungBewertungNebenkostenTeilung

Fragen

Häufig gefragt

Allgemeine Einordnung.

Zählt der Balkon zur Wohnfläche?

Nach der Wohnflächenverordnung werden Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel angerechnet, unter bestimmten Voraussetzungen zur Hälfte. Entscheidend ist der Einzelfall — genau deshalb gehört die Anrechnung in eine nachvollziehbare Aufstellung und nicht in eine Pauschalangabe.

Wie werden Dachschrägen berücksichtigt?

Flächen unter Schrägen werden abhängig von der lichten Höhe angerechnet: voll, anteilig oder gar nicht. Bei Dachgeschosswohnungen macht das oft einen erheblichen Unterschied gegenüber der Grundfläche aus.

Wohnfläche oder Nutzfläche — was brauche ich?

Für Wohnraum ist die Wohnflächenverordnung der übliche Maßstab, für gewerbliche Flächen die DIN 277. Bei gemischt genutzten Objekten kann beides erforderlich sein. Sagen Sie uns den Verwendungszweck, dann ordnen wir es ein.

Ist die Berechnung rechtsverbindlich?

Sie ist eine fachlich erstellte Berechnung nach der einschlägigen Norm, nachvollziehbar dokumentiert. Welche Bedeutung ihr in einem konkreten Vertragsverhältnis oder Rechtsstreit zukommt, ist eine juristische Frage — dafür wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Schicken Sie uns Ihre Pläne.

Weiter

Was sich daraus häufig ergibt

Fachlich naheliegende Anschlüsse.